Was Ihnen bei Verstössen gegen die EU-DSGVO droht ...

 

Rechnen Sie mit erhöhten Strafen und Bussgeldern

Verstösse gegen die neue Datenschutzverordnung können erhebliche Auswirkungen haben. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstössen können Geldbussen bis zu 20 Mio. Euro verhängt werden. Unternehmen drohen sogar Bussgelder bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes. Bei geringfügigen Verstössen drohen 10 Mio. Euro bzw. bis zu 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist.

 

EU-DSGVO - Was Ihnen bei Verstössen droht

 

Schwerwiegende Verstösse

  • Einfache Verarbeitungsgrundsätze, wie z. B. Rechtmässigkeit, Transparenz, Datensparsamkeit, Zweckbegrenzung, Gründlichkeit, Aufbewahrungsfristen, Einwilligung, Rechtmässigkeit der Verarbeitung bei Daten besonderer Datenkategorien
  • Betroffenenrechte
  • Internationale Datenübermittlungen
  • Anordnung der Aufsichtsbehörde

 

Geringfügige Verstösse

  • Einwilligungserfordernisse bei Kindern
  • Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Ernennung eines Vertreters und/oder eines Datenschutzbeauftragten
  • Einsetzen von Auftragsverarbeitern
  • Interne Aufzeichnung von Verstössen und Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Sicherheitsvorkehrungen (technisch-organisatorische Massnahmen)
  • Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

 

Beachten Sie die Fristen

Passiert Ihnen eine Datenpanne, muss schnell gehandelt werden! Wird bei der Datenverwendung der Schutz personenbezogener Daten verletzt, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden melden. Sollten Sie die Frist von 72 Stunden nicht einhalten können, muss die Verspätung von Ihnen begründet werden. 

Ihre Meldung sollte folgende Inhalte enthalten:

  • Beschreibung der Art der Datenschutzverletzung
  • Kategorien und Anzahl der betroffenen Personen
  • Kategorien und Anzahl der betroffenen Datensätze
  • Kontakt des Datenschutzbeauftragten oder sonstiger Anlaufstelle
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen
  • Beschreibung der ergriffenen Massnahmen zur Behebung und Abmilderung

 

 

Nutzen Sie unsere Checkliste, um sich auf die neue EU-Datenschutzverordnung vorzubereiten:

Ceckliste EU-DSGVO

 

 

 

 

Unter CRM und Datenschutz, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt: https://crm.cobraag.ch/crm-und-datenschutz 

 

 

 

Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie weitere Informationen?