Warum die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auch für Schweizer Unternehmen relevant ist

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist in aller Munde. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt sie seit dem 25. Mai 2018 EU-weit

Das in der Schweiz gültige Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wird dadurch natürlich nicht tangiert, das bedeutet Unternehmungen, die in der Schweiz tätig sind, müssen sich nach wie vor an das DSG halten.

Aber Achtung: Betroffen von der EU-DSGVO sind Unternehmen im und auch ausserhalb der EU. So auch Schweizer Unternehmen, wenn sie beispielsweise ihre Dienstleistungen oder Produkte in der europäischen Union anbieten. 

Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag «Was Sie als Schweizer Unternehmen über die EU-DSGVO wissen sollten».

Die Rechtslage wird erheblich verschärft, weshalb viele Unternehmen nun vor strukturellen und organisatorischen Herausforderungen stehen. Deshalb sollten Sie unternehmensinterne Prozesse überprüfen und an die Anforderungen der EU-DSGVO anpassen.

Bei Nichteinhaltung drohen Bussgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Zögern Sie deshalb nicht lange, sondern setzen Sie sich bereits heute mit diesem Thema auseinander und bringen Sie Ihr Datenschutz-Management auf Vordermann!

 

 


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Mit dem Release cobra CRM 2018 wurden datenschutzrelevante Funktionalitäten integriert, die es den cobra-Kunden ermöglichen die Umsetzung und Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung rechtskonform zu gewährleisten.

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